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Das Geschiedenentestament: Oft vergessen!

Weiterer Artikel in der Wochenzeitungdiebadhonnefer.de/index.php?s=Lathe+Die Bad Honnefer Wochenzeitungwww.diebadhonnefer.deWer mit dem geschiedenen Ehepartner gemeinsame Kinder hat, möchte in der Regel verhindern, dass der Expartner nach dem eigenen Tod erbt oder von dem Erbteil der Kinder profitiert.

OLG Bremen: Trennungsunterhalt bei sehr guten Einkommensverhältnissen

Der Unterhalt ist bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Verpflichteten konkret zu berechnen. Derartige Verhältnisse liegen vor, wenn der Verpflichtete bereits ohne Berücksichtigung seines Wohnvorteils über ein monatliches, bereinigtes Nettoeinkommen von ca. 8.000 Euro verfügt. Bei der konkreten Bedarfsbemessung kann der Tatrichter den eheangemessenen Unterhaltsbedarf durch die Feststellung der Kosten ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des erreichten Lebensstandards erforderlich sind. Bei einer konkreten Unterhaltsbemessung sind alle zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards benötigten Lebenshaltungskosten konkret zu ermitteln. Hierbei genügt allerdings eine überschlägige Darstellung der in den einzelnen Lebensbereichen anfallenden Kosten durch den Bedürftigen. Az 4 UF 38/14, Beschluss vom 6.2.2015 Quelle: AG Familienrecht Newsletter

Elternunterhalt: Kinder haften für ihre Eltern

Artikel von uns in Bad Honnefer Wochenzeitung vom 22.05.2015http://www.diebadhonnefer.de/index.php?s=Lathe+Die Bad Honnefer Wochenzeitungwww.diebadhonnefer.deDeutschland wird immer pflegebedürftiger. Das Thema Elternunterhalt gewinnt dramatisch an Bedeutung. Experten rechnen mit einem deutlichen Zuwachs bei den Rechtsstreitigkeiten um Elternunterhalt. Auch der Bundesgerichtshof hat in neuerer Zeit in mehreren Entscheidungen bedeutsame Grundsätze für den…

Ehevertrag: Unromantisch oder sinnvoll

Artikel von uns in der Bad Honnefer Wochenzeitung vom 08.05.2015http://www.diebadhonnefer.de/index.php?s=Lathe+Die Bad Honnefer Wochenzeitungwww.diebadhonnefer.deDas Gute vorweg: nicht jede Ehe benötigt einen Ehevertrag. Nichtsdestotrotz sollte sich jeder vor dem Termin beim Standesamt informieren, ob eine vertragliche Regelung vor bösen Überraschungen schützen kann. Grundsätzlich kann man in einem Ehevertrag nahezu Alles regeln; von Unterhalt über Vermögens…

BGH: Ausgleich von Zins- und Tilgungsleistungen

Das Paar ist noch verheiratet, lebt aber seit 9 Jahren getrennt und ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Frau verlangt von ihrem Mann, Zins- und Tilgungsleistungen zur Hälfte zu erstatten, die sie sie während der Trennungszeit erbracht hat. Es ging dabei um Darlehen, die sie allein aufgenommen hatte, um das Familienwohnheim zu finanzieren. Gegenüber dem Finanzamt hatte die selbstständige Apothekerin den Geldbetrag als betriebliches Darlehen für die von ihr geführte Apotheke deklariert und die Zahlungen auch als Werbungskosten abgesetzt. Entsprechend hatten die Ehepartner eine getrennte Veranlagung gewählt. Daraus hatte der Mann geschlossen, dass sie die Kosten dann auch im Innenverhältnis allein übernehmen würde. Allerdings konnte die Frau von den erbrachten Leistungen nur den Zinsanteil steuermindernd geltend machen. Im übrigen konnte auch der Mann von den steuerlichen Vorteilen des Zweikontenmodells profitieren, weil das Familieneinkommen dadurch erhöht wurde, dass die Darlehenszinsen steuerlich abgesetzt wurden. Ein Ausgleichanspruch der Frau ist also nicht ausgeschlossen. Insbesondere kommt eine konkludente Vereinbarung über eine Ausgleichspflicht in Betracht. Das muss nun vom Berufungsgericht erneut geprüft werden. Quelle: BGH Az XII ZR 160/12, Urteil vom 25.3.2015 Newsletter AG Familienrecht