Gotthardt Lathe

Rechtsanwältinnen in Kooperation

Kooperation

Die Kooperation Gotthardt und Lathe besteht aus der Anwaltskanzlei Gotthardt und der Anwaltskanzlei Lathe und wurde im Juli 2012 als Bürogemeinschaft in Königswinter gegründet.

Beide Kanzleien haben bereits vor der Kooperation – seit ihrer jeweiligen Gründung – den Schwerpunkt auf das Familienrecht gelegt: Trennung, Scheidung, Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt), Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn/Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie das Recht der Lebenspartnerschaft sind die typischen und alltäglichen Themen unserer Tätigkeiten.

Rechtsanwältin Gotthardt war vor der Gründung ihrer eigenen Kanzlei in Königswinter im Jahr 2007 mit dem Schwerpunkt Familienrecht – und der späteren Kooperation – als Mitarbeiterin in familienrechtlich ausgerichteten Kanzleien tätig. 

Rechtsanwältin Lathe ist seit 2001 selbständig mit eigener Kanzlei.

Mit der Kooperation Gotthardt und Lathe ist sichergestellt, dass das Familienrecht auch künftig im Mittelpunkt der anwaltlichen Beratung beider Kanzleien steht.

Die Kenntnisse der Rechtsprechung und Gesetzgebung werden durch regelmäßige Fortbildungen laufend aktualisiert. Dank der Kooperation steht Mandantinnen und Mandanten auf diesem Spezialgebiet das gebündelte anwaltliche Wissen beider Fachanwältinnen zur Verfügung.

Unsere Kanzleien befinden sich in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten kommen aus Königswinter, Bad Honnef, Bonn, Sankt Augustin und der Umgebung. Wir sind zudem aufgrund der zeitgemäß ausgestatteten Digitalisierung unserer Kanzleien bundesweit tätig.