Online Scheidung

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit einer sogenannten Online-Scheidung.
Voraussetzung hierfür ist es allerdings, dass keine Folgesachen (z.B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht) beim Familiengericht anhängig gemacht werden sollen.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich also einig sind, dass das Gericht nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich entscheiden soll, kann eine Online- Scheidung für Sie der richtige Weg sein.
Bei Interesse an der Durchführung der Online-Scheidung kontaktieren Sie uns bitte über unser KONTAKTFORMULAR.

Wir benötigen die für den Scheidungsantrag notwendigen Angaben, Sie übersenden uns die Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder per Mail oder Fax.
Die gesamte Kommunikation kann dann per Mail oder telefonisch erfolgen, selbstverständlich können Sie aber auch gerne einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei wahrnehmen.
Über die entstehenden Kosten informieren wir Sie selbstverständlich vorab.

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