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Anwalt Figen Gotthardt

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Gotthardt § Lathe

Anwaltskanzleien für Familienrecht und Erbrecht
Hauptstr. 312
53639 Königswinter

Tel. 0 22 23 / 2 31 91 und 2 31 66
Fax: 0 22 23 / 2 23 44
E-Mail: Info@gotthardt-lathe.de

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OLG Nürnberg: Umgangskontakte zum Kind während Corona-Pandemie

Der Umgang eines Elternteils mit seinem Kind darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Elternteil gegen Corona geimpft ist.

Es besteht aber eine Pflicht zur Testung, wenn es Kontakt mit erkrankten Personen gibt oder COVID 19-typische Symptome vorliegen.

Allein das Bestehen einer Virus-Pandemie rechtfertigt nicht die Aussetzung des Umgangs. Etwas anderes kann gelten, wenn das Kind oder der umgangsberechtigte Elternteil unter häuslicher Quarantäne steht oder der Umgang besondere, über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefahren verursacht.

Die bloße Empfehlung, die Zahl der Kontakte zu anderen Personen zu minimieren, kann aufgrund der besonderen Bedeutung für den Elternteil und das Kind sowie dem Schutz des Umgangsrecht nach Art. 6 GG nicht genügen.

Beschluss vom 14.04.21
AZ: 10 UF 72/21

Quelle: AG Familienrecht newsletter
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AG Lutherstadt Wittenberg: Maskenpflicht für Schulkinder ist keine Kindeswohlgefährdung

Das Familiengericht darf die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht nicht überprüfen. Auch bestehen Zweifel daran, ob die Vorschrift des § 1666 BGB in diesem Fall überhaupt Anwendung finden kann.

Jedenfalls rechtfertigt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schulkinder keine kinderschutzrechtlichen Maßnahmen durch das Familiengericht gemäß § 1666 BGB. Denn die Maskenpflicht begründet keine Kindeswohlgefährdung. Bei sachgemäßer, durch das Lehrpersonal angeleiteten und überwachten Anwendung geht mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Schule keine erhebliche Gefahr für das körperliche, seelische oder geistige Wohl der Kinder einher, so dass unabhängig von der Rechtsgrundlage keinerlei Anlass zu einem Einschreiten in diese Richtung besteht.

Az 5 F 140/21 EASO
Beschluss vom 8.4.2021
Quelle: Newsletter AG Familienrecht, Dt. Anwaltsverein
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10 Jahre selbständig in eigener Kanzlei und im Familienrecht.....
danke, liebe Nicole D'Auria, für die Blumen, unsere „Donna“ des Büros...😉

Figen Gotthardt
Rechtsanwältin
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Herzlichen Glückwunsch liebe Figen; ich kann mir keine bessere Kollegin wünschen. Zu dritt sind wir ein TOP Team!

Ich gratuliere 😊⚘ und wünsche weiterhin viel Erfolg!

Herzlichen Glückwunsch

Herzlichen Glückwunsch 🌷

Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg.

Herzlichen Glückwunsch 🎈

Toll! Herzlichen Glückwunsch! 🙋🏻‍♀️😊

Hezlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg. Bleiben Sie weiterhin mit so viel Engagement dabei. Es ist gut zu wissen das es Anwälte gibt die den einzelnen Menschen sehen mit Herz und Blut. 💃🙋‍♀️🙏

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Es sollte pädagogisch sinnvoll sein. ... Mehr anzeigenWeniger anzeigen
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Männliche Mutter.....?? Es gibt nichts, was es nicht gibt....

KG Berlin: Eintrag im Geburtenregister als Mutter mit männlichem Geschlecht

Ein österreichischer Frau-zu-Mann-Transsexueller, dessen Name in Österreich geändert und dessen Geschlecht im dortigen Zentralen Personenstandsregister berichtigt wurde, ist im Rechtssinn Mutter des von ihm in Deutschland geborenen Kindes. Er ist im Geburtenregister als Mutter des Kindes mit seinem aktuell geführten Vornamen und dem Geschlecht „männlich“ einzutragen.

Az 1 W 1920/20, Beschluss vom 12.1.2021
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