Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Eltern - Die Rechte lediger Väter werden gestärkt!

Nach dem Regierungsentwurf für eine Sorgerechtsreform soll zukünftig ein nichtehelicher Vater die Mitsorgeberechtigung auch dann bekommen können, wenn die Mutter nicht einverstanden ist.

Am 28.11.2012 fand nun im Rechtsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung der Sachverständigen statt.

Zunächst hat nach dem Gesetzesentwurf die Mutter zwar weiterhin wie bisher das alleinige Sorgerecht. Wenn die Mutter dann aber das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, kann sich der Vater an das Jugendamt wenden, um eine Einigung zu erreichen. Wenn auch dies nicht gelingt oder von Anfang an aussichtslos ist, besteht die Möglichkeit, einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht zu stellen.

Bisher gab es keine Möglichkeit für den Vater, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter durchzusetzen. Dies wurde sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet.