Berechnung von Unterhalt bei hohen Einkommen!

Ab welcher Einkommenshöhe muss der Unterhaltsbedarf konkret dargelegt werden? Der Unterhaltsbedarf wird regelmäßig nach einer Quote berechnet. Etwas anderes gilt ausnahmsweise im Falle überdurchschnittlich guter Einkommensverhältnisse, die den Schluss auf eine nicht unerhebliche Vermögensbildung zulassen. Dann wird verlangt, dass der Unterhaltsberechtigte seinen konkreten Bedarf im Einzelnen darlegt. Eine einheitliche Rechtsprechung der Obergerichte, ab welcher Einkommenshöhe der Bedarf konkret zu ermitteln ist, besteht nicht. Der Bundesgerichtshof (FamRZ 2010, 1637 ff) hat es gebilligt, eine konkrete Bemessung des Unterhaltsbedarfs dann zu verlangen, wenn dieser den Bedarf auf der Grundlage des Einkommens nach der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle übersteigt. Im vorliegenden Beschluss wird die Berechnung dargelegt, wie sie sich nach der Quote bzw. nach dem konkreten Bedarf darstellt.
OLG Zweibrücken Az 6 UF 156/12, Beschluss vom 18.4.2013
Quelle: AG Familienrecht