Bundestag 27.06.2013: Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe beschlossen

Der Bundestag hat in einer seiner Plenarsitzung vom 27.6.2013 die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare beschlossen. In Zukunft können auch eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting profitieren. Damit setzte das Parlament einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um, über den berichtet wurde. Den Beschluss vom 7.5.2013 hatte das Gericht am 6.6.2013 veröffentlicht. (Az 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07)
Keine Mehrheit gab es im Bundestag für die Forderung nach einer vollen Gleichstellung der Homo-Ehe im Adoptionsrecht. Ein entsprechender Änderungsantrag der Grünen wurde mehrheitlich abgelehnt - auch von der FDP, die das Vorhaben eigentlich befürwortet. Die Freidemokraten folgten jedoch der Koalitionsräson. Weite Teile von CDU und CSU sind gegen ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare.
Quelle: AG Familienrecht, Bundestagsprotokoll (Top 13), BVerfG-Pressemitteilung