Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern tritt am 19. Mai 2013 in Kraft!

Wie berichtet hatte der Bundestag am 31. Januar 2013 das Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Sorge für nichteheliche Väter (Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern) beschlossen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es wurde am 19. April 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit am 19. Mai 2013 in Kraft. Es sieht neben der kurzen Stellungnahmefrist für die Mutter (§ 155a Abs. 2 FamFG) ein beschleunigtes Verfahren ohne Beteiligung des Jugendamts vor (§ 155a Abs. 3 FamFG). Auf bereits geborene nichteheliche Kinder findet das Gesetz auch Anwendung. Es gelten keine Übergangsvorschriften. Die Eltern können weiterhin eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben.