Das Jugendamt darf eingreifen, wenn ein Elfjähriger sich weigert zur Schule zu gehen und die Eltern die Schulunlust ihres Kindes akzeptieren.
Im zugrundeliegenden Fall wurde der Junge durch seine Mutter, von Beruf Informatikerin, unterrichtet und verfügte über einen altersgerechten Wissenstand.
Trotzdem sieht das Gericht das geistige und seelische Wohl des Kindes gefährdet. Ein Schulbesuch soll Kindern auch die Gelegenheit verschaffen, in das Gemeinschaftsleben hineinzuwachsen. Soziale Kompetenzen könnten effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft nicht nur gelegentlich stattfänden, sondern Teil einer mit einem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind. In der Vergangenheit lehnten es die Eltern ab, den Jungen gegen seinen Willen auf eine öffentliche Schule zu schicken. Die Eltern können zur Unterstützung eines Schulbesuchs ihres Kindes verpflichtet werden.
Az 8 UF 75/12, Beschluss vom 12.6.2013
Quelle: OLG-Pressemitteilung