OLG Karlsruhe: Keine Verlängerung des Betreuungsunterhalts

Die nichteheliche Mutter hat wegen der Geburt und der nachfolgenden Betreuung des Kindes ihr Studium unterbrochen, während der Vater in diesem Zeitraum sein Studium abschließen konnte. Das stellt keinen elternbezogenen Umstand dar, der es aus Billigkeitsgründen rechtfertigen würde, den Betreuungsunterhalt zu verlängern.
Az 2 UF 238/13, Beschluss vom 28.4.2014
Quelle: Newsletter AG Familienrecht