Unterhaltsleitlinien des OLG Köln ab 1. Januar 2015

Wir berichteten, dass zum 1. Januar 2015 die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle neu gefasst wurden. Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln haben nun ihre neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfskontrollbeträge der Tabelle und die Selbstbehaltssätze und entsprechen den neuen Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle 2015. Die Unterhaltsleitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Köln erarbeitet worden, um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen zu geben und in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls – dies gilt auch für die „Tabellen-Unterhaltssätze“ – nicht antasten. Die neu gefassten Leitlinien stehen auf der Homepage des Oberlandesgerichts Köln unter der Rubrik „Rechts-Infos“ zur Verfügung. Quelle: Pressemitteilung OLG Köln