BGH: Bezugsdauer des Elterngeldes durch unterhaltsverpflichteten Elternteil verdoppelt

Ein zum Minderjährigenunterhalt verpflichteter Elternteil – in diesem Fall die Mutter – widmet sich nach der Geburt eines weiteren Kindes dessen Betreuung. In dieser zu respektierenden Rollenwahl macht sie für die ersten beiden Lebensjahre des von ihr betreuten Kindes von der Möglichkeit Gebrauch, die Bezugsdauer des Elterngeldes zu verdoppeln. Deswegen hat sie für den Kindesunterhalt keine ausreichenden Einkünfte. Das kann ihr unterhaltsrechtlich nicht vorgeworfen werden. Az XII ZB 181/14, Beschluss vom 11.2.2015 Quelle: Newsletter AG Familienrecht